Welche Aufstiegshilfen wir bei Ihnen prüfen

Geprüft wird alles, worauf im Betrieb gestiegen wird – von der einfachen Trittstufe im Archiv bis zur Sonderkonstruktion in der Fertigung. Fünf Gruppen decken den üblichen Leiterbestand ab.

Steh-, Anlege- und Podestleitern sowie Tritte

Das Standardsortiment jedes Betriebs und zugleich der größte Teil des Bestands. Wir prüfen Holme, Sprossen, Stufen, Füße und Spreizsicherungen und sehen uns an, ob die Leiter noch sicher steht – nicht nur, ob sie von außen unbeschädigt aussieht.

Schiebe-, Auszieh- und Mehrzweckleitern

Bei mehrteiligen Leitern prüfen wir zusätzlich die Verriegelung: Sie muss sicher einrasten und sicher halten. Das Tückische dabei: Schäden in diesem Bereich sind auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. Wir prüfen jede Stellung, in der die Leiter tatsächlich benutzt wird.

Plattformleitern und Sonderkonstruktionen

Wir prüfen auch Plattformleitern, Podeste und Sonderanfertigungen aus der Fertigung. Gerade Sonderkonstruktionen fallen häufig durch das Prüfraster, weil sie in keiner Beschaffungsliste stehen. Wir nehmen sie mit in Ihr Prüfverzeichnis auf.

Rolltritte und Tritthocker

Der Rolltritt am Regal und der Tritthocker im Büro sind Arbeitsmittel wie jede Leiter. Wir prüfen Rollen, Bremsautomatik und Standfestigkeit. Denn hier kommt es häufig zu Mängeln, die schnell übersehen werden.

Arbeitsmittelprüfung im Bündel

Wer Leitern prüfen lässt, hat meist auch Regale und Elektrogeräte im Haus. Wir fassen die Arbeitsmittelprüfungen auf Wunsch in einem Termin zusammen: ein Besuch, eine Terminabstimmung, eine Dokumentation. Das spart Ihnen vor allem Koordinationsaufwand.

Für welche Betriebe die Leiterprüfung Pflicht ist

Verpflichtet ist jedes Unternehmen, ganz gleich welcher Branche und Größe – auch dann, wenn nur zwei Leitern im Haus stehen.

Industrie und Produktion

Aufstiegshilfen im täglichen Einsatz, entsprechend hoher Verschleiß.

Logistik und Lager

Leitern und Rolltritte im Regalbereich, häufig in jedem Gang im Einsatz.

Facility und Gebäudebetrieb

Haustechnik, Reinigung und Handwerk – Leitern quer über das Objekt verteilt.

Baugewerbe und Handwerk

Leitern auf wechselnden Baustellen, die an vielen unterschiedlichen Orten im Einsatz sind.

Handel und Filialen

Tritte und Stehleitern im Verkaufs- und Lagerbereich, an vielen Standorten.

Verwaltung und Büro

Tritte und kleine Leitern für Regal und Archiv, die oft übersehen werden.

Leiter- und Trittprüfung – hier ist Ihr Team von PIQO TECH für Sie da:

100 km rund um unseren Standort in Heiligenroth bei Montabaur. Zum Prüftermin kommen unsere Sachkundigen zu Ihnen ins Haus.

Gut zu wissen: Handlungsanleitung, Fristen und Aussonderung

Auch bei Leitern sind die Prüfpflichten sehr genau geregelt. Der Gesetzgeber gibt vor, welche Prüfungen in welchem Turnus zu erfolgen haben und bei welchem Prüfergebnis Leitern nicht mehr weiter genutzt werden dürfen.

Was in der DGUV Information 208-016 steht

Die DGUV Information 208-016 ist die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Sie beschreibt, wie Aufstiegshilfen ausgewählt, benutzt, aufbewahrt und geprüft werden, und ist Ausgangspunkt für eine fachgerechte Prüfung. Sie regelt, dass regelmäßige Prüfungen durch eine qualifizierte Person zu erfolgen haben. Eine Sichtkontrolle durch den Nutzer ist vor jedem Einsatz einer Leiter Pflicht.

Wie die Prüffrist zustande kommt

Die Prüfung ist mindestens jährlich fällig, unabhängig davon, ob ein Schaden sichtbar ist. Zusätzlich sind Leitern nach jedem besonderen Ereignis zu prüfen, also beispielsweise nach einem Sturz, einer Beschädigung oder einer Reparatur. Die genauen Prüffristen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – eine Leiter auf der Baustelle wird anders beansprucht als der Tritt im Archiv. Lassen Sie uns darüber sprechen. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Prüfrhythmus zu finden.

Was bei der Prüfung tatsächlich passiert

Wir prüfen nicht nur mit dem Auge. Jede Leiter wird aufgestellt und belastet, damit sich zeigt, ob Verriegelungen, Scharniere und Gelenke wirklich halten. Außerdem kontrollieren wir Holme, Sprossen und Stufen, Standfüße sowie Spreizsicherungen und kennzeichnen, wann die Prüfung erfolgt ist und wann die nächste ansteht. Erweist sich eine Leiter als instabil, sperren wir sie sofort.

Warum Aussonderung die Regel ist und nicht Reparatur

Anders als bei vielen Arbeitsmitteln lohnt die Reparatur bei Leitern selten. Wir beheben deshalb nichts nebenbei: Wir nehmen den Mangel auf, prüfen, ob sich eine Instandsetzung noch rechnet, und stimmen das Ergebnis mit Ihnen ab. Ist eine Neuanschaffung erforderlich, empfehlen wir Ihnen gerne ein geeignetes Modell.

Kennzeichnung, Protokoll und Prüfverzeichnis

Jedes geprüfte Arbeitsmittel bekommt eine Kennzeichnung mit Prüf- und Fälligkeitsdatum, sodass im Vorbeigehen alle wichtigen Fakten ablesbar sind. Alle Prüfergebnisse und das Protokoll der Mängelliste stellen wir Ihnen außerdem als Gesamtdokumentation zur Verfügung. Anhand des Prüfverzeichnisses haben Sie immer einen Überblick darüber, wie viele Aufstiegshilfen im Haus sind, wo sie stehen und wann sie wieder fällig werden. Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft ist genau das die Unterlage, die verlangt wird.

So läuft die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte bei uns ab

Wissen Sie, wie viele Leitern, Tritte und andere Aufstiegshilfen in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind? Nein? Das geht ganz vielen Betrieben so. Deshalb machen wir für Sie am Anfang unserer Zusammenarbeit erst einmal eine vollständige Bestandsaufnahme.

Anfrage stellen

Melden Sie sich einfach bei uns und sagen Sie uns, an welchem Standort geprüft werden soll und wie viele Leitern und Tritte ungefähr vorhanden sind. Das können Sie ganz flexibel telefonisch machen, per WhatsApp, E-Mail oder Online-Formular. Wenn Sie möchten, nutzen Sie auch gerne unsere Online-Terminbuchung.

Kennenlernen und Vor-Ort-Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen, stellen Ihnen unser Prüfkonzept vor und verschaffen uns einen Überblick: Welche Leitertypen sind im Einsatz, wo stehen sie, wie stark werden sie beansprucht? Dabei zeigt sich meist, dass mehr Aufstiegshilfen im Haus sind als gedacht.

Geräte erfassen, Angebot und Termin vereinbaren

Wir erfassen und kennzeichnen die prüfpflichtigen Aufstiegshilfen und erstellen auf Basis dieser Übersicht ein individuelles Angebot. Sobald es freigegeben ist, vereinbaren wir gemeinsam einen Prüftermin.

Prüfung und Dokumentation

Unsere Fachexperten prüfen alle Aufstiegshilfen in Ihrem Unternehmen und gehen dabei systematisch vor: Sichtprüfung, Aufstellen, Belasten, Funktionsprüfung der Mechanik. Jede Leiter und jeder Tritt wird mit Prüf- und Fälligkeitsdatum versehen. Sie erhalten von uns ein Prüfprotokoll inklusive Mängelliste.

Mängelbeseitigung (bei Bedarf)

Auffällige Leitern kennzeichnen und sperren wir sofort, damit niemand versehentlich darauf steigt. Ob sich eine Instandsetzung noch lohnt, ermitteln wir gerne für Sie. Meistens ist jedoch ein Austausch die sicherere und günstigere Lösung.

Planung der Wiederholungsprüfung

Aus Bauform und Beanspruchung Ihrer Aufstiegshilfen ergibt sich, wann der nächste Prüftermin fällig ist. Sie können das sowohl an den Leitern selbst als auch im Prüfverzeichnis ablesen. Wenn Sie möchten, erinnern wir Sie gerne rechtzeitig an anstehende Prüftermine.

Häufige Fragen zur Prüfung von Leitern, Tritten und Rolltritten

Viele unserer Kunden haben Fragen zu Fristen, Zuständigkeiten und Prüfungsumfang. Hier finden Sie Antworten, die Ihnen weiterhelfen.

Wie oft muss eine Leiter geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich, unabhängig davon, ob ein Schaden sichtbar ist – dazu nach jedem besonderen Ereignis wie einem Sturz oder einer Beschädigung. Die genaue Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Außerdem sind alle Mitarbeitenden angehalten, eine Sichtprüfung vorzunehmen, bevor sie eine Aufstiegshilfe nutzen.

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Prüfen darf eine dafür qualifizierte Person – jemand mit der nötigen Ausbildung und Berufserfahrung. Die genauen Anforderungen regeln die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203. Alle unsere Mitarbeitenden, die für Sie Prüfaufgaben übernehmen, sind sachkundig und verfügen über den erforderlichen Schulungsnachweis.

Prüfen Sie auch Mehrzweck-, Podest- und Plattformleitern?

Ja, wir prüfen alle Bauformen. Bei Mehrzweck- und Gelenkleitern kontrollieren wir auch die Verriegelung. Bei Podest- und Plattformleitern sind Geländer, Plattformen und Aufstiege Teil jeder Prüfung.

Gilt die Prüfpflicht auch für einzelne Tritte im Büro?

Ja. Ein Tritthocker im Archiv ist rechtlich ein Arbeitsmittel und fällt damit genauso unter die Prüfpflicht wie jede andere Leiter. In der Praxis werden diese kleinen Aufstiegshilfen im Prüfverzeichnis häufig vergessen: Die Leiter in der Werkstatt hat man auf dem Schirm, den Tritt neben dem Kopierer nicht.

Lassen sich Leitern, Regale und Elektrogeräte zusammen prüfen?

Ja, und meistens ist das auch sinnvoll. Wir stimmen alles so aufeinander ab, dass alle Prüfungen bei einem Termin erfolgen können: Aufstiegshilfen, Regalanlagen und elektrische Betriebsmittel. So sparen Sie Zeit und Aufwand.

Die Leiter ist schnell geprüft – es zählt der Nachweis danach

Kaum ein Arbeitsmittel ist so verbreitet und so selten erfasst wie die Leiter. Wir zählen Ihren Bestand, kontrollieren jede Aufstiegshilfe einzeln und erstellen ein Verzeichnis, das jeder Prüfung standhält. Nennen Sie uns Ihren Standort, den Rest übernehmen wir gerne.

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