Diese Betriebsmittel prüfen wir bei Ihnen im Haus
Prüfpflichtig ist alles, was sich bewegen lässt und am Strom hängt – vom Winkelschleifer bis zum Monitor. Was dazugehört, erfassen wir vor Ort. Fest verbaute Anlagen prüfen wir ebenfalls.
Für wen die Prüfpflicht gilt – und wo wir gerne unterstützen
Die Prüfpflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche und Größe. Ob fünf Geräte oder fünftausend: Wir richten unser Prüfangebot an Ihrem individuellen Bedarf aus.
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel – hier ist Ihr Team von PIQO TECH für Sie da:
100 km rund um unseren Standort in Heiligenroth bei Montabaur – wir kommen mit unserer Prüftechnik zu Ihnen.
Gut zu wissen: Prüfpflicht, Normen, Fristen und Nachweise
Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Wer prüft, wie oft geprüft wird und was Sie danach in der Hand halten, entscheidet darüber, ob Ihr Nachweis Prüfungen standhält.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Vom ersten Kontakt bis zur nächsten fälligen Prüfung läuft alles in geordneten Schritten. Sie sagen uns, was bei Ihnen im Einsatz ist – das Erfassen, Planen, Prüfen und Dokumentieren übernehmen wir für Sie.
Häufige Fragen zur Prüfung Ihrer Betriebsmittel
Das fragen uns Unternehmen am häufigsten, wenn es um die Prüfung ihrer elektrischen Geräte geht.
Was ist „BGV A3“ – und was hat das mit DGUV V3 zu tun?
Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Die frühere Vorschrift BGV A3 wurde in DGUV Vorschrift 3 umbenannt, der Inhalt blieb derselbe. Viele Unternehmen verwenden den alten Begriff bis heute – wenn Sie uns danach fragen, wissen wir genau, was gemeint ist.
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach Art und Einsatzbereich der Geräte. Je nach Nutzung sind Prüfungen beispielsweise alle 12 oder 24 Monate erforderlich, auf Baustellen deutlich häufiger. Wir beraten Sie dazu und legen die passenden Prüffristen nach den geltenden Vorschriften fest.
Was passiert, wenn die vorgeschriebene Prüfung fehlt?
Fehlen die vorgeschriebenen Prüfungen, drohen Bußgelder. Im Schadensfall kann die Geschäftsleitung persönlich haftbar gemacht werden. Umgekehrt gilt: Wer regelmäßig prüfen lässt, hat Rechtssicherheit und senkt das Unfallrisiko im Betrieb spürbar.
Werden defekte Geräte gemeldet – und können Sie sie reparieren?
Ja. Alle mangelhaften oder nicht bestandenen Geräte werden dokumentiert, eindeutig gekennzeichnet und gesperrt. Kleinere Reparaturen wie der Austausch eines Steckers oder einer Anschlussleitung können wir häufig auf Wunsch direkt vor Ort durchführen.
Facility Services: PIQO TECH
Technische Prüf- und Sicherheitsservices
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